18+ · Rechtsinformation, keine Rechtsberatung

Wie viel THC darf man am Steuer haben?

Das hängt vom Land ab — und nur elf europäische Rechtsordnungen haben überhaupt eine Zahl. Unten findest du alle 31 im Detail: das genaue Gesetz, worin gemessen wird, die Strafen und was sich 2025–26 geändert hat.

3,5 ng/ml THC im Blutserum · § 24a Abs. 1a StVG · seit 22. August 2024

3,5 ng/ml THC im Blutserum — das ist der deutsche Grenzwert (§ 24a Abs. 1a StVG, seit 22. August 2024). Wer ihn erreicht, begeht eine Ordnungswidrigkeit: beim ersten Verstoß im Regelfall 500 € Bußgeld, ein Monat Fahrverbot, zwei Punkte. In der Probezeit und unter 21 kommt ein zweites Verbot ohne Zahl dazu (§ 24c). Bei Ausfallerscheinungen droht bei jeder Konzentration ein Strafverfahren nach § 316 StGB — der Grenzwert ist kein Freibrief.

Alle Details zu Deutschland: Bußgeldtabelle, Probezeit, MPU, Rezept →

Aktualisiert 31. August 2026 · Von · An den Originalgesetzestexten geprüft

31 Rechtsordnungen · EU-27 + Norwegen, Schweiz, Vereinigtes Königreich

Die wichtigsten Grenzwerte auf einen Blick

THC-Grenzwerte am Steuer in Europa — Auswahl, Stand September 2026. Vollständige Tabelle mit allen 31 Rechtsordnungen darunter.
Land Grenzwert Gemessen in Typ
Deutschland 3,5 ng/ml Blutserum Grenzwert
Österreich Kein Grenzwert Beurteilung durch Amtsarzt Beeinträchtigung
Schweiz 1,5 µg/l Vollblut Grenzwert
Frankreich Kein Grenzwert — jeder nachgewiesene Konsum Blut oder Speichel Nulltoleranz
Niederlande 3,0 µg/l Cannabis allein · 1,0 µg/l kombiniert Blut („per liter bloed“) Grenzwert
Tschechien 2 ng/ml Blutserum Grenzwert
Belgien 1 ng/ml Blut · 10 ng/ml Speichel (Labor) · 25 ng/ml Speichel (Gerät) Plasma (Blutweg); Speichel Grenzwert
Vereinigtes Königreich (England, Wales, Schottland) 2 µg/l Vollblut Grenzwert

Serum und Plasma liegen etwa doppelt so hoch wie Vollblut. Deutschlands 3,5 ng/ml Serum und die 1,5 µg/l Vollblut der Schweiz liegen näher beieinander, als die Zahlen vermuten lassen.

Land für Land

Zusammengestellt aus öffentlich zugänglichen Gesetzen, Gerichtsurteilen und amtlichen Quellen — unter jedem Land verlinkt. Das ist Information, keine Gewissheit: Gesetze ändern sich, die Durchsetzung schwankt, und derselbe Blutwert hat in realen Fällen zu unterschiedlichen Ergebnissen geführt. Keine Rechtsberatung.

Gesetzlicher Grenzwert 11

Eine im Gesetz festgeschriebene Konzentration. Ab diesem Wert ist der Tatbestand erfüllt, ohne dass eine Beeinträchtigung bewiesen werden muss. Achte auf das Medium: Serum und Plasma liegen etwa doppelt so hoch wie Vollblut — wie lange THC im Blut über solchen Werten bleibt, hängt vom Konsummuster ab.

Belgien

1 ng/ml Blut · 10 ng/ml Speichel (Labor) · 25 ng/ml Speichel (Gerät) Plasma (Blutweg); Speichel Grenzwert In Primärquelle geprüft

Ein dreistufiges gesetzliches System — neben Frankreich das einzige in Europa mit Speichel-Cut-offs direkt im Gesetz. Der normale Beweisweg ist die Laboranalyse des Speichels bei 10 ng/ml; Blut (1 ng/ml) ist der Ersatzweg. Der Blutwert wird im Plasma gemessen, das etwa doppelt so hoch liegt wie Vollblut — 1 ng/ml Plasma entspricht also rund 0,5 ng/ml Vollblut.

Gesetz
Wet/Loi 16.03.1968, art. 37bis §1 1°, 61bis §2 2°, 62ter §1, 63 §2 · amtliche Quelle →
Strafen
Geldstrafe 1.600–16.000 € (nach Zuschlägen). Wiederholung innerhalb von 3 Jahren: 1 Monat bis 2 Jahre Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe, dazu Fahrverbot (Art. 38).
Speichel-Cut-off an der Straße
Ja — gesetzlich: 25 ng/ml für das Straßengerät, 10 ng/ml für die beweiskräftige Speichelanalyse im Labor.
Geprüft
· In Primärquelle geprüft

Was sich 2025–26 geändert hat

Gesetz vom 25. Mai 2026 (Staatsblatt 8. Juni 2026), gestaffelt ab 1. Juli und 1. September 2026: Verfahrensänderungen und Anpassung an das Strafgesetzbuch. Ketamin wurde in die Drogenliste aufgenommen, in Kraft durch einen künftigen Königlichen Erlass. THC-Grenzwerte unverändert.

Verbreiteter Irrtum

Belgiens „1 ng/ml“ wird oft direkt mit den niederländischen 3,0 µg/l verglichen. Falsches Medium: Belgiens Wert gilt für Plasma, der niederländische für Vollblut. Belgien ist strenger, als die nackte Zahl vermuten lässt.

Quellen

Dänemark

> 0,001 mg/kg (≈ 1 ng/ml) Blut Grenzwert In Primärquelle geprüft

Technisch eine Zahl, aber auf der analytischen Nachweisgrenze angesetzt — wirkt also wie Nulltoleranz. Was die meisten Quellen übersehen, ist die Sanktionsstaffelung: Das 3-jährige Fahrverbot greift erst über 0,009 mg/kg, nicht an der Tatbestandsschwelle. Rechtmäßiger Konsum auf Rezept ist ausgenommen (Nr. 4).

Gesetz
Færdselsloven § 54, stk. 1, nr. 2; sanction tiers: lov nr. 695 af 8. juni 2017 · amtliche Quelle →
Strafen
Dreistufig: > 0,001–0,003 mg/kg — Geldstrafe + Punkt, kein Fahrverbot; > 0,003–0,009 — Geldstrafe + bedingtes Fahrverbot; > 0,009 mg/kg (≈ 9 ng/ml) — Geldstrafe + unbedingtes Fahrverbot von mindestens 3 Jahren.
Speichel-Cut-off an der Straße
Keiner im Gesetz — Straßengeräte dienen nur dem Vortest; der beweiskräftige Wert ist Blut.
Geprüft
· In Primärquelle geprüft

Vorgeschlagen — kein Gesetz KEIN GESETZ

Ein Gesetzentwurf des Verkehrsministeriums ging am 30. Januar 2026 in die Konsultation (Sanktionen bei gefährlichem Fahren). Ob er die Drogensanktionen in § 54 berührt, ließ sich nicht klären.

Verbreiteter Irrtum

„1 ng/ml = 3 Jahre Fahrverbot“ ist falsch. Dänemark staffelt die Sanktionen; das unbedingte 3-jährige Verbot beginnt bei etwa 9 ng/ml.

Quellen

Deutschland

3,5 ng/ml Blutserum Grenzwert In Primärquelle geprüft

Die bekannteste echte Zahl Europas: 3,5 ng/ml THC im Blutserum, seit dem 22. August 2024 — angehoben von der bis dahin von den Gerichten angewandten Schwelle von 1,0 ng/ml. Es ist nur ein bußgeldbewehrter Grenzwert — bei Fahrfehlern oder klinischen Anzeichen kann eine Straftat bei jedem Wert angenommen werden. Unter dem Wert zu liegen heißt nicht, rechtlich aus dem Schneider zu sein.

Gesetz
§ 24a Abs. 1a StVG (in force 22 Aug 2024); § 316 / § 315c StGB · amtliche Quelle →
Strafen
Ordnungswidrigkeit: Regelsatz 500 €, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte (2. Verstoß 1.000 € und 3 Monate, 3. Verstoß 1.500 €; gesetzliches Maximum 3.000 €). THC plus Alkohol: 1.000 / 1.500 / 2.000 € (gesetzliches Maximum 5.000 €). In der Probezeit und unter 21 gilt zusätzlich ein eigenes Cannabisverbot schon unter 3,5 ng/ml (§ 24c): 250 €, 1 Punkt, kein Fahrverbot. Bei tatsächlicher Beeinträchtigung greifen § 316 / § 315c StGB bei jeder Konzentration.
Speichel-Cut-off an der Straße
Keiner im Gesetz — Straßengeräte dienen nur dem Vortest; der beweiskräftige Wert ist Blut.
Geprüft
· In Primärquelle geprüft
Deutschland — Regelsätze, Punkte und Fahrverbote bei THC am Steuer (Bußgeldkatalog; bei Vorsatz verdoppelt sich der Regelsatz)
VerstoßBußgeldPunkteFahrverbotGrundlage
≥ 3,5 ng/ml THC im Serum — 1. Verstoß500 €21 Monat§ 24a Abs. 1a StVG · BKat 242
≥ 3,5 ng/ml — 2. Verstoß (eine Voreintragung)1.000 €23 MonateBKat 242.1
≥ 3,5 ng/ml — 3. und weitere1.500 €23 MonateBKat 242.2
THC ≥ 3,5 ng/ml plus Alkohol — 1. Verstoß1.000 €21 Monat§ 24a Abs. 2a StVG · BKat 243a
THC plus Alkohol — 2. / 3. Verstoß1.500 € / 2.000 €23 MonateBKat 243a.1 / 243a.2
Probezeit oder unter 21 — THC unter 3,5 ng/ml (darüber § 24a wie für alle)250 €1keines§ 24c StVG · BKat 243b
Fahruntüchtigkeit — bei jeder KonzentrationGeldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (bis zu fünf Jahren bei Gefährdung anderer)2–3Entzug der Fahrerlaubnis durch das Gericht, Sperre 6 Monate bis 5 Jahre§ 316 / § 315c StGB · §§ 69, 69a StGB

Was sich 2025–26 geändert hat

Rechtsprechung verschärft das Medikamentenprivileg: BayObLG 12. Juni 2026 (eine ordnungsgemäße Verschreibung mit eindeutiger Dosierungsanweisung ist nötig); OLG Hamm 28. April 2026.

Vorgeschlagen — kein Gesetz KEIN GESETZ

KEIN GESETZ: Gesetzentwurf BT-Drs. 21/6558 (an die Ausschüsse überwiesen 25. Juni 2026) würde die THC-Serumkonzentration in die Unfallstatistik aufnehmen. Reine Statistik — der Grenzwert von 3,5 ng/ml bleibt unberührt.

Verbreiteter Irrtum

Mehrere Seiten behaupten, ein „Fünftes Gesetz zur Änderung des StVG vom 12. Mai 2026“ habe die THC-Regeln geändert. Hat es nicht: Im vollständigen Bundesgesetzblatt-Text kommt das Wort „Tetrahydrocannabinol“ null Mal vor. Es ist ein Digitalverwaltungsgesetz. 3,5 ng/ml gilt weiter. Genauso falsch: „1,0 ng/ml gilt noch“ — 1,0 stand nie im Gesetz; es war ein Wert der Grenzwertkommission von 2002, den die Gerichte nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 2004 übernahmen. Seit dem 22. August 2024 steht im Gesetz 3,5 ng/ml Serum.

Quellen

Irland

1 ng/ml THC (+ 5 ng/ml THC-COOH) Vollblut Grenzwert In Primärquelle geprüft

Ein Per-se-Blutgrenzwert — die Garda muss keine Beeinträchtigung nachweisen. Blut ist das Beweismedium; der Vortest an der Straße ist nur vorläufig. Auch der inaktive Metabolit THC-COOH hat einen eigenen Grenzwert (5 ng/ml).

Gesetz
Road Traffic Act 2016 s. 8 → RTA 2010 ss. 4(1A), 5(1A) (in force 13 Apr 2017) · amtliche Quelle →
Strafen
Grenzwert-Tatbestand: Fahrverbot von mindestens 1 Jahr (2 Jahre beim zweiten Verstoß), Geldstrafe bis 5.000 € und/oder bis zu 6 Monate Haft. Der gesonderte Tatbestand der Fahruntüchtigkeit sieht mindestens 4 Jahre Fahrverbot vor.
Speichel-Cut-off an der Straße
Kein Wert veröffentlicht. Das Straßengerät (Securetec DrugWipe 6s seit 1. Dez. 2022) erkennt „ab einer vordefinierten Konzentration“, ohne dass eine Zahl genannt wird.
Geprüft
· In Primärquelle geprüft

Verbreiteter Irrtum

Die „10 ng/ml Speichel“ auf irischen Seiten der Drogenhilfe haben keine amtliche Quelle. Es ist kein numerischer Speichel-Cut-off veröffentlicht.

Quellen

Luxemburg

1 ng/ml Serum (im Plasma quantifiziert) Grenzwert In Primärquelle geprüft

Die am meisten übersehene echte Zahl Europas. Der Code de la route enthält eine Per-se-Tabelle — THC 1 ng/ml neben Amphetamin, MDMA, Kokain (25) und Morphin (10) — gemessen im Serum, also etwa 0,5–0,6 ng/ml Vollblut-Äquivalent. Die Kontrolle ist ungewöhnlich zweistufig: erst standardisierte Ausfalltests, dann ein Speicheltest nur bei Anzeichen. Unter 1 ng/ml zu liegen ist keine Entlastung: Art. 12 §4bis Punkt 3 sieht ohne jede Quantifizierung dieselben Strafen für jeden vor, der mit offensichtlichen Konsumzeichen einer gelisteten Substanz fährt.

Gesetz
Loi modifiée du 14 février 1955, art. 12 §4 point 1 (Code de la route) · amtliche Quelle →
Strafen
Haft 8 Tage bis 3 Jahre und/oder Geldstrafe 500–10.000 €; Fahrverbot 3 Monate bis 15 Jahre; 6 Punkte; mögliche Fahrzeugeinziehung.
Speichel-Cut-off an der Straße
Keiner — der Schweiß-/Speicheltest ist nur ein Vortest; der Tatbestand wird über den Serumwert bewiesen.
Geprüft
· In Primärquelle geprüft

Was sich 2025–26 geändert hat

Art. 12 §4 Punkt 2 wurde durch das Gesetz vom 21. September 2023 im Zuge der Legalisierung des Eigenkonsums geändert; der Wert von 1 ng/ml wurde ausdrücklich beibehalten.

Verbreiteter Irrtum

Luxemburg wird routinemäßig als „unklar“ geführt — auch unsere frühere Recherche hatte es als unsicher. Tatsächlich enthält der Code de la route eine echte gesetzliche Per-se-Tabelle (Art. 12 §4 Punkt 1); Artikel 12 wurde im Mai 2015 neu gefasst und der Wert von 1 ng/ml in der Änderung 2023 ausdrücklich beibehalten.

Quellen

Malta

2 µg/l (Privatfahrer); Nulltoleranz für gewerbliche Fahrer und Fahrer im Personenverkehr Vollblut Grenzwert In Primärquelle geprüft

Ein brandneues Regime, in Kraft seit 10. März 2026, das den britischen Wert übernimmt. Für normale Fahrer gilt bei THC eine Toleranz von 2 µg/l Blut; jede andere Droge — und THC bei Bus-, Reisebus-, gewerblichen und M2/M3-Fahrern — ist Nulltoleranz. Die Toleranz entfällt, wenn THC mit einer anderen Droge oder Alkohol kombiniert wird. Zufallskontrollen ohne Verdacht sind erlaubt, und eine Medizinalcannabis-Karte ist ausdrücklich kein Rechtfertigungsgrund.

Gesetz
Cap. 65 arts. 15BA, 15CD, 15CC, 15CB, 15H (Act II of 2026); S.L. 65.34 (L.N. 55/2026) · amtliche Quelle →
Strafen
Geldstrafe mindestens 4.000 € (mindestens 8.000 € bei Wiederholung); zwingendes Fahrverbot von mindestens 6 Monaten (1 Jahr bei Wiederholung); mögliche Reha-Anordnung; der Fahrer trägt die Kosten des Drogentests. Wird mehr als eine Droge oder Droge plus Alkohol gefunden, darf das Gericht nicht auf die Mindeststrafe erkennen.
Speichel-Cut-off an der Straße
Kein Cut-off — der Speicheltest an der Straße (DrugWipe 5S/6S) zeigt nur positiv/negativ. Ein THC-positiver Speicheltest bedeutet Festnahme und zwingende Blutprobe.
Geprüft
· In Primärquelle geprüft

Was sich 2025–26 geändert hat

Act II of 2026 und die Drug Driving Testing Regulations (S.L. 65.34), beide wirksam seit 10. März 2026. Zuvor hatte Malta kein Drogentest-Regime im Straßenverkehr.

Verbreiteter Irrtum

Der maltesische D4RS-Konsensbericht (Sept. 2025) ist zu Maltas eigener Politikgeschichte verlässlich, zu anderen Ländern aber falsch — er führt Griechenland, Polen und Portugal als Länder mit Vollblut-THC-Grenzwerten. Keines der drei hat einen.

Quellen

Niederlande

3,0 µg/l Cannabis allein · 1,0 µg/l kombiniert Blut („per liter bloed“) Grenzwert In Primärquelle geprüft

Eines der klarsten Per-se-Regime der EU: 3,0 µg/l THC im Blut bei Cannabis allein, 1,0 µg/l in Kombination mit Alkohol oder einer anderen gelisteten Droge. Der Speicheltest an der Straße ist ein Vortest, Blut ist beweiskräftig. In Kraft seit 1. Juli 2017, seither unverändert. Eine Ausnahme für Medizinal-/Rezeptkonsum besteht, ist aber an eigene Voraussetzungen geknüpft — und die Regierung selbst räumt ein ungelöstes Spannungsverhältnis zwischen den Verschreibungsempfehlungen für Medizinalcannabis und den Grenzwerten von 2017 ein.

Gesetz
Wegenverkeerswet 1994 art. 8; Besluit alcohol, drugs en geneesmiddelen in het verkeer, art. 3 (BWBR0038936) · amtliche Quelle →
Strafen
Speichel-Cut-off an der Straße
Keiner im Gesetz — Straßengeräte dienen nur dem Vortest; der beweiskräftige Wert ist Blut.
Geprüft
· In Primärquelle geprüft

Vorgeschlagen — kein Gesetz KEIN GESETZ

Ein gesonderter Reformpfad für Medizinalcannabis (Opiumgesetz-Entwurf voraussichtlich 2. Halbjahr 2027) räumt einen Konflikt mit den Verkehrsgrenzwerten von 2017 ein, schlägt aber keine Änderung vor.

Quellen

Norwegen

0,004 / 0,010 / 0,030 µmol/l (≈ 1,3 / 3,1 / 9,4 ng/ml) Vollblut Grenzwert In Primärquelle geprüft

Das Musterbeispiel eines gestaffelten Per-se-Systems: drei THC-Grenzwerte als Beeinträchtigungs-Äquivalente zu Alkohol. Das Gesetz drückt sie in µmol/l aus — die hier gezeigten ng/ml-Werte sind eine redaktionelle Umrechnung (Δ9-THC, 314,5 g/mol), nicht der Gesetzestext.

Gesetz
Vegtrafikkloven § 22 tredje ledd; FOR-2012-01-20-85 vedlegg I (last amended FOR-2022-01-24-119) · amtliche Quelle →
Strafen
Gestaffelt wie Alkohol: Die drei Stufen entsprechen etwa 0,2 ‰, 0,5 ‰ und 1,2 ‰ Blutalkohol mit steigenden Sanktionen. Rezeptinhaber, die die Substanz bestimmungsgemäß einnehmen, fallen nicht unter die festen Grenzwerte.
Speichel-Cut-off an der Straße
Keiner im Gesetz — Straßengeräte dienen nur dem Vortest; der beweiskräftige Wert ist Blut.
Geprüft
· In Primärquelle geprüft

Verbreiteter Irrtum

Quellen, die „1,3 / 3 / 9 ng/ml“ als norwegisches Gesetz zitieren, finden diese Zahlen auf Lovdata nicht. Das Gesetz sagt 0,004 / 0,010 / 0,030 µmol/l.

Schweiz

1,5 µg/l Vollblut Grenzwert In Primärquelle geprüft

Als Nulltoleranz über eine analytische Untergrenze ausgestaltet: Ab 1,5 µg/l THC im Vollblut gilt die Fahrunfähigkeit als erwiesen. Vollblut, nicht Serum — 1,5 hier entspricht also etwa 3 ng/ml Serum-Äquivalent und liegt damit näher an Deutschlands 3,5, als die nackten Zahlen vermuten lassen.

Gesetz
Art. 2 Abs. 2 VRV (SR 741.11); Art. 34 VSKV-ASTRA (SR 741.013.1); Art. 91 Abs. 2 SVG · amtliche Quelle →
Strafen
Straftat nach Art. 91 Abs. 2 SVG (Fahren in fahrunfähigem Zustand); Führerausweisentzug.
Speichel-Cut-off an der Straße
Keiner im Gesetz — Straßengeräte dienen nur dem Vortest; der beweiskräftige Wert ist Blut.
Geprüft
· In Primärquelle geprüft

Vorgeschlagen — kein Gesetz KEIN GESETZ

Der Entwurf des Cannabisproduktegesetzes (Vernehmlassung bis Dez. 2025 abgeschlossen) behält die Nulltoleranz im Straßenverkehr ausdrücklich bei, selbst wenn Cannabis legalisiert wird.

Verbreiteter Irrtum

Die „2,2 / 4,3 ng/ml“ aus deutschsprachigen Quellen sind Varianten aus einer 2020 vom Bundesamt für Gesundheit beauftragten Literaturstudie — nie in Kraft gesetzt. Die Schweizerische Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM) kam 2024 zum Schluss, dass sich wissenschaftlich überhaupt kein THC-Grenzwert ableiten lässt.

Quellen

Tschechien

2 ng/ml Blutserum Grenzwert In Primärquelle geprüft

Ein kodifizierter Per-se-Grenzwert von 2 ng/ml THC im Blutserum. Weil Serum etwa doppelt so hoch liegt wie Vollblut, entspricht das rund 1 ng/ml Vollblut — faktisch strenger, als die nackte „2“ vermuten lässt. Die Verordnung wurde seit 2014 nie geändert.

Gesetz
§ 1 odst. 1–2 nařízení vlády č. 41/2014 Sb.; § 274 TZ; § 125c zák. 361/2000 · amtliche Quelle →
Strafen
Ab 2 ng/ml Serum gilt der Fahrer als „beeinflusst“ — Straftat nach § 274 Strafgesetzbuch. Positiv, aber unter dem Grenzwert: Ordnungswidrigkeit (§ 125c Straßenverkehrsgesetz).
Speichel-Cut-off an der Straße
Keiner im Gesetz — Straßengeräte dienen nur dem Vortest; der beweiskräftige Wert ist Blut.
Geprüft
· In Primärquelle geprüft

Was sich 2025–26 geändert hat

Kratom wurde am 8. November 2025 als „psychomodulatorische Substanz“ eingestuft und HHC am 3. April 2026 als Suchtmittel — beide fallen nun unter die Vorschriften zum Fahren unter Drogeneinfluss, aber keines hat einen Zahlenwert in NV 41/2014; nur klinische Anzeichen einer Beeinträchtigung können eine Blutentnahme veranlassen. Die Entkriminalisierung des Eigenanbaus (1. Januar 2026) berührt den Grenzwert nicht.

Quellen

  • NV 41/2014 Sb. → Krevní vzorek se získává oddělením krevního séra z odebrané krve řidiče.

Vereinigtes Königreich (England, Wales, Schottland)

2 µg/l Vollblut Grenzwert In Primärquelle geprüft

Ein Per-se-Grenzwert — die Anklage muss keine Beeinträchtigung nachweisen. Der Speicheltest an der Straße ist ein Vortest; Blut auf der Wache ist beweiskräftig. Diese Zeile gilt nur für Großbritannien: Nordirland hat nie Per-se-Drogengrenzwerte erlassen (siehe eigene Zeile).

Gesetz
Road Traffic Act 1988 s. 5A; SI 2014/2868 (E&W, 2 Mar 2015); SSI 2019/83 (Scotland, 21 Oct 2019) · amtliche Quelle →
Strafen
Zwingendes Fahrverbot von mindestens 12 Monaten, unbegrenzte Geldstrafe, bis zu 6 Monate Haft. Gesetzlicher Ausnahmetatbestand für ärztlich verordnete Arzneimittel (s. 5A(3)).
Speichel-Cut-off an der Straße
Keiner im Gesetz — Straßengeräte dienen nur dem Vortest; der beweiskräftige Wert ist Blut.
Geprüft
· In Primärquelle geprüft

Vorgeschlagen — kein Gesetz KEIN GESETZ

Die Verkehrssicherheitsstrategie des britischen Verkehrsministeriums (DfT) (6. Januar 2026; Konsultation bis 11. Mai 2026) schlägt vorgerichtliche Führerscheinsperren für verdächtige Drogenfahrer, eine Überprüfung der Sanktionen und schnellere Beweiserhebung vor. Keine Änderung des THC-Grenzwerts von 2 µg/l vorgeschlagen.

Quellen

Nulltoleranz 9

Keine Schwelle — jeder nachgewiesene Konsum oder jedes Vorhandensein ist der Verstoß. Was als „nachgewiesen“ gilt, legt die Bestätigungsschwelle des Labors fest, nicht das Gesetz.

Bulgarien

Kein Grenzwert — jeder Konsum Speichel / Blut Nulltoleranz In Primärquelle geprüft

Fahren nach Drogenkonsum ist schlicht verboten und wird allein wegen des Nachweises als Straftat verfolgt — nach der bulgarischen Rechtsprechung besteht die Strafbarkeit unabhängig von jeder Wirkung auf das Fahrverhalten. Für keine Droge ist ein Grenzwert in Kraft.

Gesetz
ЗДвП чл. 5 ал. 3 т. 2; чл. 174 ал. 3; НК чл. 343б ал. 3; Наредба № 1/19.07.2017 · amtliche Quelle →
Strafen
Strafrechtlich: 1–3 Jahre Freiheitsstrafe plus Geldstrafe 500–1.500 BGN (Art. 343b Abs. 3 Strafgesetzbuch); Wiederholung 1–5 Jahre.
Speichel-Cut-off an der Straße
Keiner im Gesetz — Straßengeräte dienen nur dem Vortest; der beweiskräftige Wert ist Blut.
Geprüft
· In Primärquelle geprüft

Vorgeschlagen — kein Gesetz KEIN GESETZ

KEIN GESETZ: Ein Entwurf zur Änderung der Verordnung Nr. 1/2017 war vom 7. Mai bis 8. Juni 2026 in öffentlicher Konsultation. Er würde Laborbestätigungen von Vortests verlangen, Urinproben streichen und Schwellenwerte für sieben Drogen einführen — der inhaltlich identische Entwurf von 2023 nannte THC ≥ 1 ng/ml Blut (oder Carboxy-THC ≥ 10 ng/ml). Die geltende Verordnung enthält keine Schwellenwerte. Ausgang unbekannt.

Finnland

Jeder Wirkstoff oder aktive Metabolit Blut Nulltoleranz In Primärquelle geprüft

Nulltoleranz seit 2003 — aber nur für den psychoaktiven Wirkstoff oder einen aktiven Metaboliten. Der Oberste Gerichtshof (KKO:2016:42) hob eine Verurteilung auf, bei der nur der inaktive Metabolit THC-COOH gefunden wurde, weil er die Fahrtüchtigkeit nicht beeinflusst. Für eine Verurteilung muss in Finnland der Wirkstoff (Δ9-THC) oder ein psychoaktiv wirksamer Metabolit im Blut nachweisbar sein — nicht bloß den Beleg früheren Konsums.

Gesetz
Rikoslaki 23 luku 3 § 2 mom. (laki 1198/2002) · amtliche Quelle →
Strafen
Straftat (rattijuopumus). Verschriebene Arzneimittel, zu deren Einnahme der Fahrer berechtigt war, sind ausgenommen.
Speichel-Cut-off an der Straße
Keiner im Gesetz — Straßengeräte dienen nur dem Vortest; der beweiskräftige Wert ist Blut.
Geprüft
· In Primärquelle geprüft

Verbreiteter Irrtum

Finnlands Nulltoleranz heißt nicht „jede Spur früheren Konsums“. Der inaktive Carboxy-Metabolit allein reicht nicht (KKO:2016:42).

Quellen

Frankreich

Kein Grenzwert — jeder nachgewiesene Konsum Blut oder Speichel Nulltoleranz In Primärquelle geprüft

Überhaupt keine gesetzliche Konzentration — jeder bestätigte Konsum ist eine Straftat. Am 20. August 2026 hat sich Frankreich noch weiter von einer Zahl entfernt: Der neue Art. L237-1 bestraft Fahren nach „offensichtlichem“ Drogenkonsum ohne jede Blut- oder Speichelanalyse, und die Polizei darf den Führerschein nach positivem Vortest oder bei plausiblem Verdacht vor Ort einbehalten (L224-1 I 3° und 4°).

Gesetz
Art. L235-1 Code de la route (mod. LOI n° 2026-798 du 18 août 2026, art. 30); L237-1; L224-1 4° bis · amtliche Quelle →
Strafen
3 Jahre Haft + 9.000 € Geldstrafe und 6 von 12 Punkten (Sätze seit 11. Juli 2025, loi 2025-622); mit Alkohol über dem Grenzwert 5 Jahre + 15.000 € und 9 Punkte. Führerscheinentzug bis 5 Jahre, Annullierung des Führerscheins (annulation), Pflichtkurse, Einziehung des Fahrzeugs. Testverweigerung: seit 20. August 2026 ebenfalls 3 Jahre + 9.000 €. Der neue Tatbestand L237-1 („offensichtlicher Konsum“) trägt dieselben Strafen — ganz ohne Analyse.
Speichel-Cut-off an der Straße
Ja — 15 ng/ml Speichel für den Vortest an der Straße; 1 ng/ml Speichel und 0,5 ng/ml Blut als Bestätigungsschwellen im Labor (Arrêté vom 13. Dez. 2016). Das sind technische Untergrenzen, keine gesetzlichen Grenzwerte.
Geprüft
· In Primärquelle geprüft
Frankreich — Strafen bei Cannabis am Steuer (Code de la route, Stand 1. September 2026; Punkte von 12)
VerstoßHauptstrafeNebenstrafenPunkteGrundlage
Fahren nach Drogenkonsum — Blut- oder Speichelanalyse3 Jahre Haft + 9.000 €Führerscheinentzug bis 5 Jahre (ohne Bewährung), Annullierung bis 5 Jahre, gemeinnützige Arbeit, Geldstrafe in Tagessätzen, zwei Pflichtkurse auf eigene Kosten, Einziehung des Fahrzeugs−6L235-1 · Sätze seit 11. Juli 2025 (loi 2025-622)
Drogen plus Alkohol über dem Grenzwert5 Jahre + 15.000 €Wie oben; Einziehung zwingend−9L235-1 I, II 8°, IV
Fahren nach „offensichtlichem“ Konsum — ohne Analyse3 Jahre + 9.000 €Wie L235-1−6L237-1, L237-2 · seit 20. August 2026
Verweigerung der Tests3 Jahre + 9.000 € (bis 19. August 2026: 2 Jahre / 4.500 €)Entzug und Annullierung bis 3 Jahre, Kurse, Einziehung (nie zwingend)−6L235-3
Wiederholung innerhalb von 5 Jahren nach Ablauf der vorigen StrafeHöchstmaß verdoppelt: 6 Jahre + 18.000 €Automatische Annullierung, kein neuer Führerschein für bis zu 3 Jahre; zwingende Einziehung; Immobilisierung des Fahrzeugs bis 1 JahrCode pénal 132-10 · L235-4
Verwaltungsweg (Präfekt)Führerschein wird vor Ort einbehalten; der Präfekt muss binnen 120 h entscheidenEntzug bis 6 Monate, bei Drogen bis 1 Jahr; ohne fristgerechte Entscheidung RückgabeL224-1 · L224-2

Was sich 2025–26 geändert hat

Zwei Schritte, die oft verwechselt werden: LOI n° 2025-622 vom 9. Juli 2025 (in Kraft 11. Juli 2025) hob die Grundstrafe von 2 Jahren / 4.500 € auf 3 Jahre / 9.000 € an. LOI n° 2026-798 vom 18. August 2026 (in Kraft 20. August 2026) schuf dann den Tatbestand des „offensichtlichen“ Konsums L237-1 (keine Analyse nötig), hob die Testverweigerung L235-3 auf 3 Jahre / 9.000 € an, verpflichtete den Präfekten, zu entscheiden und den Führerschein zu entziehen (L224-2 I A: „doit“) und ergänzte die Einbehaltungsbefugnis L224-1 4° bis. Weiterhin kein THC-Wert.

Vorgeschlagen — kein Gesetz KEIN GESETZ

Das Dekret des Conseil d'État mit der Liste der psychoaktiven Substanzen für L237-1 ließ sich nicht auffinden — unklar, ob es veröffentlicht ist. Solange es fehlt, läuft die neue Befugnis L224-1 4° bis praktisch leer.

Verbreiteter Irrtum

Das für Frankreich zitierte „1 ng/ml“ ist die Bestätigungsschwelle für Speichel; für Blut liegt sie bei 0,5 ng/ml. Keine davon ist ein gesetzlicher Grenzwert — strafbar ist jeder bestätigte Konsum.

Quellen

Kroatien

Kein Grenzwert — jede Droge im Körper Blut + Urin / ärztliche Untersuchung Nulltoleranz In Primärquelle geprüft

Derselbe Artikel nennt für Alkohol exakte Werte (0,50 g/kg), für Drogen aber nur „unter dem Einfluss“ — ohne Messgröße. Test und Führerscheinabnahme knüpfen an das Vorhandensein im Organismus an, und die Rechtsprechung hält es für unerheblich, ob die Droge legal eingenommen wurde. In der Praxis: jede nachgewiesene Droge.

Gesetz
Zakon o sigurnosti prometa na cestama, čl. 199(2), čl. 282(1), čl. 285(1) · amtliche Quelle →
Strafen
Geldbuße 1.320–2.650 € oder bis zu 60 Tage Haft; 6 Punkte; Fahrverbot von mindestens 6 Monaten beim zweiten, 12 Monaten beim dritten Verstoß. Ärztliche Pflichtuntersuchung nach Verurteilung.
Speichel-Cut-off an der Straße
Keiner im Gesetz — Straßengeräte dienen nur dem Vortest; der beweiskräftige Wert ist Blut.
Geprüft
· In Primärquelle geprüft

Quellen

Schweden

Jede messbare Menge Blut Nulltoleranz In Primärquelle geprüft

Die ursprüngliche „nollgräns“: Seit 1. Juli 1999 ist es eine Straftat, wenn während oder nach der Fahrt noch ein Betäubungsmittel im Blut ist. Speichel dient nur dem Vortest; Blut ist beweiskräftig.

Gesetz
Lag (1951:649) om straff för vissa trafikbrott, 4 § andra stycket · amtliche Quelle →
Strafen
Straftat (rattfylleri). Betäubungsmittel, die nach ärztlicher Verordnung durch einen verschreibungsberechtigten Arzt eingenommen werden, sind ausgenommen.
Speichel-Cut-off an der Straße
Keiner im Gesetz — Straßengeräte dienen nur dem Vortest; der beweiskräftige Wert ist Blut.
Geprüft
· In Primärquelle geprüft

Vorgeschlagen — kein Gesetz KEIN GESETZ

Die Verkehrsbehörde überarbeitet die Fahreignungsregeln zu Alkohol, Betäubungsmitteln und Arzneimitteln (voraussichtlich in Kraft 2. Halbjahr 2026) — das betrifft den Führerscheinbesitz, nicht die strafrechtliche Nulltoleranz.

Quellen

Slowakei

Kein Grenzwert — jedes Vorhandensein (verwaltungsrechtlich) Nicht festgelegt — „im Organismus“ Nulltoleranz In Primärquelle geprüft

Zwei Wege mit zwei verschiedenen Maßstäben. Verwaltungsrechtlich darf ein Fahrer nicht fahren, solange sich eine Droge „noch im Organismus befinden kann“ — nachweisbasiert, ohne Zahl. Strafrechtlich verlangt § 289 einen die Fahrtüchtigkeit ausschließenden Zustand. Speichel-Vortests an der Straße sind seit 1. Januar 2025 zulässig.

Gesetz
Zák. 8/2009 Z. z. § 4 ods. 2 písm. d); § 289 Trestný zákon · amtliche Quelle →
Strafen
Ordnungswidrigkeit allein aufgrund des Vorhandenseins. Der strafrechtliche Weg (§ 289 Strafgesetzbuch) setzt nach unserem Verständnis einen „die Fahrtüchtigkeit ausschließenden Zustand“ voraus — also Beeinträchtigung; der Wortlaut von § 289 wurde bei unserer letzten Prüfung nicht im Original gelesen.
Speichel-Cut-off an der Straße
Keiner im Gesetz — Straßengeräte dienen nur dem Vortest; der beweiskräftige Wert ist Blut.
Geprüft
· In Primärquelle geprüft

Was sich 2025–26 geändert hat

Gesetz 315/2025 (in Kraft 1. Jan. 2026) und Gesetz 131/2026 (Kernteil in Kraft 1. Sep. 2026) ändern das Straßenverkehrsgesetz — keines führt einen THC-Grenzwert ein. Pressemeldungen, das Gesetz 2026 „führe Speichel-Drogentests ein“, verwechseln es mit der Screening-Änderung vom Januar 2025.

Quellen

Slowenien

Kein Grenzwert — Vorhandensein in Blut oder Speichel Blut oder Speichel (Urin ausgeschlossen) Nulltoleranz In Primärquelle geprüft

Den Ausschlag gibt eine gesetzliche Vermutung: Ein Fahrer, bei dem eine Droge in Blut oder Speichel gefunden wird, gilt rechtlich als „unter dem Einfluss“ (Art. 106 Abs. 2) — ohne Messung. Ein reiner Urinbefund ist ausdrücklich nicht der Tatbestand; der Fahrer wird stattdessen zur ärztlichen Kontrolluntersuchung geschickt.

Gesetz
Zakon o pravilih cestnega prometa (ZPrCP-UPB2), 106. člen · amtliche Quelle →
Strafen
Geldbuße von mindestens 1.200 € plus 18 Punkte (Art. 106 Abs. 3).
Speichel-Cut-off an der Straße
Speichel ist hier ein Beweismedium, aber ohne numerischen Cut-off.
Geprüft
· In Primärquelle geprüft

Verbreiteter Irrtum

Slowenien verurteilt nicht aufgrund eines reinen Urinbefunds: Nach Art. 106 Abs. 4 schickt eine nur im Urin gefundene Substanz oder ein Metabolit den Fahrer zur ärztlichen Kontrolle, nicht zur Anklage.

Quellen

Spanien

Jedes Vorhandensein Speichel → Laborbestätigung Nulltoleranz In Primärquelle geprüft

Fahren „mit Drogen im Organismus“ ist ein sehr schwerer Verwaltungsverstoß — schon der positive Speicheltest begründet den Verstoß. Rezeptkonsum zu therapeutischen Zwecken ist ausgenommen, sofern der Fahrer fahrtüchtig bleibt. Die Straftat ist ein eigener Beeinträchtigungsweg.

Gesetz
RDLeg 6/2015 art. 14.1; art. 379.2 Código Penal · amtliche Quelle →
Strafen
Verwaltungsrechtlich: 1.000 € Geldbuße plus 6 Punkte allein für das Vorhandensein, ohne dass eine Wirkung auf das Fahren nötig ist. Strafrechtlich (Art. 379.2) nur bei nachgewiesener tatsächlicher Beeinflussung.
Speichel-Cut-off an der Straße
Nicht im Gesetz. Die eingesetzten Geräte haben einen Hersteller-Cut-off von 25 ng/ml THC im Speichel — eine Gerätespezifikation, kein gesetzlicher Schwellenwert.
Geprüft
· In Primärquelle geprüft

Verbreiteter Irrtum

Der „spanische Grenzwert von 25 ng/ml“ ist der Cut-off des Dräger-Geräts, keine Zahl im spanischen Recht.

Quellen

Zypern

Jeder Nachweis — „unabhängig von der Menge“ Speichel (laborbestätigt) Nulltoleranz In Primärquelle geprüft

Das klarste Nulltoleranz-Gesetz Europas: Art. 11Ε(1) sagt, das Laborergebnis zählt „unabhängig von der Menge“. Ungewöhnlich ist das Beweismedium Speichel statt Blut, und die Polizei darf ohne jeden Verdacht eine Probe verlangen (Zufallskontrollen).

Gesetz
Ο περί Οδικής Ασφάλειας Νόμος 174/1986, Μέρος ΙΙΑ, άρθρα 11Α–11Θ (Ν. 13(Ι)/2016) · amtliche Quelle →
Strafen
Bis zu 3 Jahre Haft oder Geldstrafe bis 3.500 € oder Fahrverbot bis 3 Jahre — auch kombiniert. Verweigerung ist ein eigener Straftatbestand. Der Verurteilte trägt die Laborkosten.
Speichel-Cut-off an der Straße
Kein Cut-off — das Straßengerät zeigt nur positiv/negativ; das Staatslabor bestätigt das Vorhandensein.
Geprüft
· In Primärquelle geprüft

Vorgeschlagen — kein Gesetz KEIN GESETZ

Ein Änderungsentwurf von 2024 (Konsultation April–Mai 2024) war rein verfahrensbezogen — Blutoption für hospitalisierte Fahrer, Aufbewahrungsfristen. Keine Grenzwerte vorgeschlagen; eine Verabschiedung ließ sich nicht nachweisen.

Quellen

Kein Wert — Beeinträchtigung wird beurteilt 10

Das Gesetz nennt keine Konzentration. Ein Arzt, rechtsmedizinischer Sachverständiger oder Gericht entscheidet im Einzelfall, ob der Fahrer beeinträchtigt war — derselbe Blutwert kann gegenteilige Ergebnisse bringen.

Griechenland

Kein Grenzwert „Jedes geeignete wissenschaftliche Mittel“ Beeinträchtigung In Primärquelle geprüft

Griechenland hat im Juni 2025 seine gesamte Straßenverkehrsordnung ersetzt. Der neue Art. 46 nennt eine vermutete Konzentration weiterhin nur für Alkohol (0,50 g/l); bei Drogen gilt „unter dem Einfluss“, festgestellt mit jedem geeigneten wissenschaftlichen Mittel. Die Verweigerung eines Drogentests begründet die Vermutung der Beeinflussung.

Gesetz
Ν. 5209/2025 (ΦΕΚ Α΄ 100/13.06.2025), άρθρο 46; delegation άρθρο 45 παρ. 10 · amtliche Quelle →
Strafen
Mindestens 2 Monate Haft, mindestens 200 € Geldstrafe und zwingender Führerscheinentzug für 3–6 Monate (Art. 46 Abs. 8).
Speichel-Cut-off an der Straße
Keiner im Gesetz — Straßengeräte dienen nur dem Vortest; der beweiskräftige Wert ist Blut.
Geprüft
· In Primärquelle geprüft

Was sich 2025–26 geändert hat

Gesamte Verkehrsordnung durch Gesetz 5209/2025 ersetzt, in Kraft seit 13. Juni 2025 (alter Art. 42 → neuer Art. 46). Für Drogen inhaltlich unverändert.

Vorgeschlagen — kein Gesetz KEIN GESETZ

Beobachten: Art. 45 Abs. 10 ermächtigt die Minister, Drogengrenzwerte durch gemeinsamen Ministerialbeschluss (ΚΥΑ) festzulegen. Keiner wurde erlassen — auf diesem Weg könnte Griechenland seinen ersten THC-Wert bekommen.

Verbreiteter Irrtum

Der maltesische Konsensbericht (Sept. 2025) führt Griechenland als Land, das THC-Grenzwerte im Vollblut durchsetzt. Griechenland hat in keiner Matrix einen THC-Grenzwert.

Quellen

Italien

Kein Grenzwert — Menge, die „einen durchschnittlichen Konsumenten beeinträchtigen kann“ Biologische Matrizen Beeinträchtigung In Primärquelle geprüft

Die Reform vom Dezember 2024 strich das Erfordernis eines „Beeinträchtigungszustands“, auf dem Papier reichte also jeder positive Befund. Das Verfassungsgericht (29. Jan. 2026) legte die Norm einschränkend aus: strafbar nur bei konkreter Gefahr für die Verkehrssicherheit und einer Menge, die einen durchschnittlichen Konsumenten generell beeinträchtigen kann. Der Kassationshof übernahm diese Lesart am 27. Juli 2026 — die Regel ist damit gefestigt, aber keine Zahl markiert die Grenze.

Gesetz
Art. 187 CdS (L. 177/2024) as read by Corte cost. 10/2026 and Cass. sez. IV 16642/2026 · amtliche Quelle →
Strafen
Geldstrafe 1.500–6.000 € plus 6 Monate bis 1 Jahr Haft; Führerscheinsperre 1–2 Jahre.
Speichel-Cut-off an der Straße
Keiner im Gesetz — Straßengeräte dienen nur dem Vortest; der beweiskräftige Wert ist Blut.
Geprüft
· In Primärquelle geprüft

Was sich 2025–26 geändert hat

Corte di Cassazione, Sez. IV, Nr. 16642/2026 (27. Juli 2026) brachte den Kassationshof auf die Linie des Verfassungsgerichts. Ein gemeinsames Rundschreiben von Innen- und Gesundheitsministerium (11. April 2025) verlangt einen engen zeitlichen Zusammenhang zwischen Konsum und Fahrt.

Vorgeschlagen — kein Gesetz KEIN GESETZ

KEIN GESETZ: Die klinisch-biochemische Fachgesellschaft SIBioC kündigte eine vorgeschlagene Schwellenwerttabelle an (5. März 2026). Die Werte waren nicht abrufbar, eine ministerielle Übernahme gibt es nicht. Die forensischen Toxikologen (GTFI, 3. Februar 2026) schlagen keine Zahlenwerte vor und bestehen auf qualitativer und quantitativer Bestimmung der Wirkstoffe statt bloßer Positivität eines Vortests.

Verbreiteter Irrtum

„Italien: jeder positive Test = Straftat“ war die wörtliche Lesart von Art. 187 vom 14. Dezember 2024, bis das Verfassungsgericht sie einschränkte (Urteil vom 29. Januar 2026). Seitdem reicht bloße Positivität nicht.

Quellen

Lettland

Kein Grenzwert — klinische Symptome + Labortest Ärztliche Untersuchung Beeinträchtigung In Primärquelle geprüft

„Einfluss“ ist ein ärztlicher Befund: klinische Symptome kombiniert mit Labortest, festgehalten als Ja/Nein-Ergebnis ohne Konzentration — bewusst anders als bei Alkohol, wo Promille erfasst werden. Strukturell auffällig: Drogenfahrten mit Kraftfahrzeugen überspringen das Ordnungswidrigkeitenrecht komplett und landen direkt im Strafrecht.

Gesetz
Ceļu satiksmes likums 43.⁵ pants (2), 62. pants; MK noteikumi Nr. 719 (2018) 18., 27.6. p.; Krimināllikums 262. pants · amtliche Quelle →
Strafen
Fahren eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss ist eine Straftat (Strafgesetz 262) — einen verwaltungsrechtlichen Tatbestand gibt es gar nicht. Testverweigerung: 1.200–2.000 € und 5 Jahre Führerscheinentzug.
Speichel-Cut-off an der Straße
Keiner im Gesetz — Straßengeräte dienen nur dem Vortest; der beweiskräftige Wert ist Blut.
Geprüft
· In Primärquelle geprüft

Was sich 2025–26 geändert hat

Strafgesetzänderungen, in Kraft seit 4. Juli 2024, strichen gemeinnützige Arbeit und einfache Geldstrafen als Optionen bei Drogenfahrten; Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes, in Kraft seit 1. Januar 2025, verlängerten den Führerscheinentzug auf 5 Jahre.

Quellen

Litauen

Kein Grenzwert — „apsvaigimas“ ist ein psychischer Zustand Ärztliche Untersuchung Beeinträchtigung In Primärquelle geprüft

Das Ordnungswidrigkeitengesetz nennt exakte Promillestufen für Alkohol und keine für Drogen. Der gesetzliche Begriff „apsvaigimas“ ist ein psychischer Zustand bzw. eine Verhaltensstörung, die bei einer ärztlichen Untersuchung festgestellt wird — keine Konzentration. Der Entzug ist zwingend, was die Strafe härter macht, als die Geldbuße vermuten lässt. Eine Lücke: Die Untersuchungsmethodik des Gesundheitsministers ließ sich nicht beschaffen — etwaige Labor-Meldegrenzen stünden dort, wären aber Laborgrenzen, kein gesetzlicher Fahrgrenzwert.

Gesetz
ANK 422 str. (6), (7), (9); Vyriausybės nutarimas Nr. 452 (2006) · amtliche Quelle →
Strafen
Geldbuße 300–860 € mit zwingendem Führerscheinentzug von 1–4 Jahren. Testverweigerung oder Konsum vor dem Test: 1.000–2.000 €, gleicher Entzug. Wiederholungstaten wandern ins Strafgesetzbuch mit Fahrzeugeinziehung.
Speichel-Cut-off an der Straße
Keiner im Gesetz — Straßengeräte dienen nur dem Vortest; der beweiskräftige Wert ist Blut.
Geprüft
· In Primärquelle geprüft

Quellen

Nordirland

Keine Per-se-Grenzwerte — nie erlassen Beeinträchtigung muss bewiesen werden Beeinträchtigung In Primärquelle geprüft

Der britische Per-se-Tatbestand (s. 5A) gilt nur für Großbritannien. Nordirland läuft allein über Art. 15 (Beeinträchtigung): „unfit to drive through drink or drugs“. Der oft zitierte nordirische Road Traffic Act 2016 enthält überhaupt keine Drogenfahrt-Bestimmungen.

Gesetz
Road Traffic (Northern Ireland) Order 1995, art. 15 (no art. 15A exists) · amtliche Quelle →
Strafen
Zwingendes Fahrverbot (mindestens 12 Monate), Geldstrafe und mögliche Haft — aber die Anklage muss die Beeinträchtigung nachweisen.
Speichel-Cut-off an der Straße
DrugWipe-Kits (PSNI-Pilot ab Aug. 2024, breiterer Einsatz 2025/26) sind nur Ermittlungshilfen — ein positiver Speicheltest ist für sich keine Straftat.
Geprüft
· In Primärquelle geprüft

Vorgeschlagen — kein Gesetz KEIN GESETZ

Die Verkehrssicherheitsstrategie für Nordirland bis 2030 sieht eine Überprüfung des Drogenfahrtrechts vor. Kein Gesetzentwurf und keine Inkraftsetzung gefunden.

Verbreiteter Irrtum

„Erlassen, aber noch nicht in Kraft“ ist falsch — nordirische Per-se-Drogengrenzwerte wurden nie erlassen. Jede „UK 2 µg/l“-Tabelle, die GB nicht von NI trennt, ist für NI falsch.

Quellen

Österreich

Kein Grenzwert Beurteilung durch Amtsarzt Beeinträchtigung In Primärquelle geprüft

Das österreichische Recht kennt überhaupt keinen THC-Wert — § 5 StVO nennt Zahlen nur für Alkohol. Drogen werden qualitativ behandelt: Ein Speicheltestgerät kann Spuren anzeigen (§ 5 Abs. 9a, ohne Cut-off), ein Amtsarzt stellt die Fahruntauglichkeit fest, und erst dann wird Blut abgenommen. Das Ergebnis hängt vom ärztlichen Ermessen ab — zwei Fahrer mit demselben Wert können unterschiedlich behandelt werden.

Gesetz
§ 5 StVO 1960 (Abs. 9, 9a, 10); § 14 FSG-GV · amtliche Quelle →
Strafen
Verwaltungsstrafe 800–3.700 € plus Führerscheinentzug von mindestens 4 Wochen.
Speichel-Cut-off an der Straße
Keiner im Gesetz — Straßengeräte dienen nur dem Vortest; der beweiskräftige Wert ist Blut.
Geprüft
· In Primärquelle geprüft

Vorgeschlagen — kein Gesetz KEIN GESETZ

Ein Volksbegehren („THC-Grenzwert Anpassung“, registriert Mai 2025) sammelt weiterhin Unterstützungserklärungen und hat die Eintragungswoche im Juni 2026 nicht erreicht. Der Vorschlag des Verkehrsministeriums für einen objektiven Grenzwert findet keine Zustimmung des Koalitionspartners und wird nicht weiterverfolgt.

Quellen

Polen

Kein Grenzwert (1 / 2,5 ng/ml = unverbindliche forensische Praxis) Gerichtliches Sachverständigengutachten Beeinträchtigung In Primärquelle geprüft

Polen hat keinen gesetzlichen THC-Wert. Die überall zitierten 1 und 2,5 ng/ml sind ein forensischer Konsens von 2012, angewandt über Sachverständigengutachten — das Parlament lehnte eine Kodifizierung ausdrücklich ab (396:17, 2014). Ob ein Fall Straftat oder Ordnungswidrigkeit ist, wird im Einzelfall entschieden, und eine durchschnittlich rund dreistündige Verzögerung bis zur Blutentnahme sorgt für weitere Streuung. Derselbe Blutwert kann gegenteilige Ergebnisse bringen.

Gesetz
Art. 178a k.k. ("pod wpływem"); art. 87 k.w. ("po użyciu") · amtliche Quelle →
Strafen
Straftat (Art. 178a) oder Ordnungswidrigkeit (Art. 87), vom Gericht im Einzelfall auf Basis eines forensischen Gutachtens entschieden. Seit 29. Januar 2026: Fahrzeugeinziehung, neuer Art. 178d (3 Monate bis 5 Jahre), lebenslange Fahrverbote und eine Zahlung von 5.000–500.000 PLN, wenn das Fahrzeug nicht allein dem Fahrer gehört — mit Zahlenwerten nur für Alkohol.
Speichel-Cut-off an der Straße
Keiner im Gesetz — Straßengeräte dienen nur dem Vortest; der beweiskräftige Wert ist Blut.
Geprüft
· In Primärquelle geprüft

Was sich 2025–26 geändert hat

Gesetz vom 4. Dezember 2025, in Kraft seit 29. Januar 2026: deutlich härtere Strafen (Einziehung, Art. 178d, lebenslange Verbote) — Schwellenwerte nur für Alkohol, keiner für Drogen.

Vorgeschlagen — kein Gesetz KEIN GESETZ

Gesetz vom 11. Juni 2026 zur Änderung des Drogenpräventionsgesetzes: Inhalt zum Fahren unbestätigt (Parlamentsportal nicht erreichbar). Ein Entkriminalisierungsentwurf (März 2026, bis 15 g Besitz) schlägt keine Fahrgrenzwerte vor.

Verbreiteter Irrtum

„Polen: 2,5-ng/ml-Grenzwert“ ist Folklore. Die Staatsanwaltschaft selbst stellt fest, diese Schwellen seien „keine gesetzlichen Schwellen“.

Quellen

Portugal

Kein Grenzwert — Gutachten von Arzt oder Sachverständigem Blut + Sachverständigengutachten Beeinträchtigung In Primärquelle geprüft

Portugal strich seinen Blutwert (80 ng/ml) 2007 und ersetzte ihn nie. „Einfluss“ ist, was ein ärztliches oder Sachverständigengutachten sagt — nach einer Blutbestätigung, die bei jeder nachgewiesenen Menge positiv ist. Der Oberste Gerichtshof (Acórdão 10/2024) bestätigte: Der Gesetzgeber hat sich „entschieden, keinen Mindestgrenzwert festzulegen“.

Gesetz
Código da Estrada art. 81.º n.º 5; Portaria 902-B/2007 arts. 15.º–16.º, 23.º; STJ Acórdão 10/2024 · amtliche Quelle →
Strafen
Verwaltungsrechtlich (sehr schwer): Geldbuße 500–2.500 € plus Fahrverbot 2 Monate bis 2 Jahre. Strafrechtlich (Art. 292 Abs. 2 Strafgesetzbuch), wenn sicheres Fahren beeinträchtigt ist: bis 1 Jahr oder 120 Tagessätze plus Fahrverbot.
Speichel-Cut-off an der Straße
Keiner im Gesetz — Straßengeräte dienen nur dem Vortest; der beweiskräftige Wert ist Blut.
Geprüft
· In Primärquelle geprüft

Verbreiteter Irrtum

Der „portugiesische Grenzwert von 50 ng/ml“ ist ein Urin-Immunoassay-Cut-off aus dem Anhang der Portaria (Verordnung) — kein Blutwert und kein Fahrgrenzwert. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs ist buchstäblich ein Streit um genau diese Verwechslung.

Quellen

Rumänien

Kein Grenzwert — Nachweis + Eignung zur Beeinträchtigung Biologische Proben Beeinträchtigung In Primärquelle geprüft

Rumänien ist nicht mehr Nulltoleranz. Ein verbindliches Urteil des Obersten Kassationshofs vom 27. Januar 2025 entschied, dass der bloße Nachweis in einer biologischen Probe nicht reicht: Die Anklage muss sowohl das Vorhandensein der Substanz als auch ihre Eignung nachweisen, die Fahrtüchtigkeit zu beeinträchtigen. Der Tatbestand steht im Strafgesetzbuch, nicht in der Straßenverkehrsverordnung.

Gesetz
Cod penal (Legea 286/2009) art. 336 alin. (2); ÎCCJ Decizia nr. 25/27.01.2025 · amtliche Quelle →
Strafen
Straftat nach Art. 336 Abs. 2 Strafgesetzbuch.
Speichel-Cut-off an der Straße
Keiner im Gesetz — Straßengeräte dienen nur dem Vortest; der beweiskräftige Wert ist Blut.
Geprüft
· In Primärquelle geprüft

Was sich 2025–26 geändert hat

ÎCCJ-Entscheidung Nr. 25/2025 (27. Januar 2025), für alle Gerichte verbindlich: Nachweis plus Eignung zur Beeinträchtigung.

Vorgeschlagen — kein Gesetz KEIN GESETZ

KEIN GESETZ: Gesetzentwurf L30/2025 würde „unter dem Einfluss“ durch „hat im Blut“ ersetzen und damit eine reine Nachweisregel wiederherstellen. Stand 31. August 2026 nicht verabschiedet.

Verbreiteter Irrtum

Tabellen, die Rumänien weiter als Nulltoleranz führen und „OUG 195/2002 Art. 336“ zitieren, stützen sich auf eine Fundstelle, die nicht existiert — der Tatbestand wanderte 2014 ins Strafgesetzbuch, und seit Januar 2025 genügt der bloße Nachweis für eine Verurteilung nicht mehr.

Quellen

Ungarn

Kein Grenzwert Rechtsmedizinisches Gutachten Beeinträchtigung Sekundärquelle / teilweise

Das ungarische Recht kennt keinen Drogen-Schwellenwert. Die Straftat setzt einen „bódult állapot“ (Rauschzustand) voraus, den ein rechtsmedizinischer Sachverständiger in jedem Fall feststellen muss — der bloße Nachweis ist für die Straftat nicht der Maßstab. Daneben verlangt die Verkehrsordnung (KRESZ) verwaltungsrechtlich, frei von fahrtüchtigkeitsmindernden Substanzen zu fahren. Die Durchsetzung ist streng, aber es ist ein Beeinträchtigungsmodell, nicht „jede Spur“.

Gesetz
Btk. (2012. évi C. tv.) 237. § — járművezetés bódult állapotban · amtliche Quelle →
Strafen
Bis zu 2 Jahre Haft, gestaffelt nach verursachtem Schaden (3 Jahre / 1–5 / 2–8 / 5–10 Jahre).
Speichel-Cut-off an der Straße
Keiner im Gesetz — Straßengeräte dienen nur dem Vortest; der beweiskräftige Wert ist Blut.
Geprüft
· Sekundärquelle / teilweise

Vorgeschlagen — kein Gesetz KEIN GESETZ

Eine komplett neue KRESZ (Verkehrsordnung, ersetzt die Regeln von 1975) wurde am 20. Januar 2026 als Ministeriumsentwurf veröffentlicht; Inkrafttreten unbestätigt. Sie behält die Pflicht bei, ohne beeinträchtigende Substanzen zu fahren.

Quellen

Nicht geprüft 1

Wir konnten den Gesetzestext nicht im Original lesen. Wir veröffentlichen weder eine Zahl noch eine Einordnung, bis wir es können.

Estland

Kein Wert gefunden Blut oder Urin, Sachverständigenuntersuchung Nicht geprüft Unbestätigt

Zahlenwerte gibt es nur für Alkohol. Bei Betäubungsmitteln ist „Rausch“ (joobeseisund) ein Gesundheitszustand, den ein Sachverständiger nach einem Vortest anhand von Blut oder Urin feststellt, mit Strafbarkeit nach § 424 Strafgesetzbuch — näher am österreichischen als am schwedischen Modell. Den Gesetzestext konnten wir nicht im Original lesen (das amtliche Portal ist maschinell nicht auswertbar), daher veröffentlichen wir weder eine Zahl noch eine feste Einordnung.

Gesetz
Liiklusseadus § 69; Karistusseadustik § 424 · amtliche Quelle →
Strafen
Speichel-Cut-off an der Straße
Keiner im Gesetz — Straßengeräte dienen nur dem Vortest; der beweiskräftige Wert ist Blut.
Geprüft
· Unbestätigt

Vorgeschlagen — kein Gesetz KEIN GESETZ

Eine konsolidierte Fassung des Verkehrsgesetzes vom 7. April 2026 existiert; ihr Inhalt ist ungeprüft.

Vor dem Vergleichen lesen

Warum sich die Zahlen über Grenzen hinweg nicht vergleichen lassen

Drei Dinge, die die meisten Tabellen falsch machen — und der Grund, warum derselbe Fahrer in einem Land unbehelligt bleibt und im nächsten angeklagt wird.

Serum ≠ Vollblut (≈ 2×)

THC im Blutserum oder Plasma liegt etwa doppelt so hoch wie dieselbe Probe im Vollblut. Deutschlands 3,5 ng/ml Serum liegen näher an den 1,5 µg/l Vollblut der Schweiz, als die nackten Zahlen vermuten lassen, und Belgiens 1 ng/ml Plasma sind strenger als die 3,0 µg/l Blut der Niederlande. Vergleiche nie einen Serumwert direkt mit einem Vollblutwert.

Unter dem Wert heißt nicht „aus dem Schneider“

Fast jedes Land hat einen zweiten, meist strafrechtlichen Weg für Fahren unter Beeinträchtigung, der bei jeder Konzentration greifen kann, wenn Fahrfehler, klinische Anzeichen oder ein Unfall vorliegen. Per-se-Wert und Beeinträchtigungsvorwurf sind unabhängig. Unter dem Wert zu liegen entkräftet nur den ersten.

Durchsetzung ist nicht der Gesetzestext

Speichelgeräte an der Straße haben eigene (meist unveröffentlichte) Cut-offs, Blut wird oft Stunden nach der Kontrolle abgenommen, während THC weiter fällt, und manche Länder rechnen zurück. Polen ist das Lehrbuchbeispiel: unverbindliche forensische Schwellen plus im Schnitt drei Stunden bis zur Blutentnahme.

Deutschland im Detail

Drei Verfahren, nicht eins

Der Grenzwert von 3,5 ng/ml ist nur die erste von drei Ebenen. Ein THC-Fund am Steuer kann drei getrennte Verfahren nach sich ziehen: Bußgeld, Strafverfahren und Fahrerlaubnisverfahren. Bußgeld und Strafverfahren schließen einander aus — wird die Fahrt zur Straftat, tritt die Ordnungswidrigkeit zurück. Das Verfahren um die Fahrerlaubnis läuft unabhängig von beiden.

Ordnungswidrigkeit: § 24a StVG

Ab 3,5 ng/ml THC im Blutserum ist der Tatbestand erfüllt — ohne Beweis einer Beeinträchtigung. Regelsatz 500 €, ein Monat Fahrverbot, zwei Punkte; beim zweiten Mal 1.000 € und drei Monate, beim dritten 1.500 € und ebenfalls drei Monate. Wer THC mit Alkohol kombiniert, zahlt schon beim ersten Mal 1.000 € (§ 24a Abs. 2a; gesetzliches Maximum dort 5.000 €). Wer vorsätzlich handelt, zahlt den doppelten Regelsatz. Die Blutentnahme darf die Polizei ohne richterliche Anordnung veranlassen (§ 46 Abs. 4 OWiG) — sie ist nicht freiwillig.

Straftat: § 316 und § 315c StGB

Hier gibt es keinen Grenzwert. Wer infolge von Cannabis nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen — erkennbar an Ausfallerscheinungen, Fahrfehlern, einem Unfall — begeht eine Straftat bei jeder Konzentration: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, bei Gefährdung anderer bis zu fünf Jahren. Das Gericht entzieht in der Regel die Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) und verhängt eine Sperre von sechs Monaten bis fünf Jahren. „Ein Fahrzeug“ heißt: Das gilt auch auf dem Fahrrad.

Fahrerlaubnisbehörde: § 13a FeV und Anlage 4

Die dritte Ebene läuft unabhängig vom Bußgeld. Nach wiederholten Verstößen unter Cannabiseinfluss ordnet die Behörde eine MPU an (§ 13a FeV, parallel § 14 Abs. 2 Nr. 3 FeV bei wiederholten Verstößen nach § 24a); bei Anzeichen für Abhängigkeit ein ärztliches Gutachten. Seit 2024 kennt Anlage 4 FeV beim Cannabis nur noch „Missbrauch“ — Konsum und Fahren nicht sicher trennen — und „Abhängigkeit“. Die alte Kategorie „regelmäßiger Konsum“ ist gestrichen, und ein Wert von 150 ng/ml THC-COOH steht in keinem Gesetz. Wer acht Punkte erreicht, gilt ohnehin als ungeeignet (§ 4 StVG).

Probezeit und unter 21: § 24c StVG

Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit und für alle unter 21 kommt zum Grenzwert von 3,5 ng/ml ein zweites, tieferes Verbot dazu. § 24c verbietet die Fahrt „unter der Wirkung“ von THC und nennt keine Zahl; nach der Gesetzesbegründung gilt der frühere Nachweisgrenzwert von 1,0 ng/ml Serum. Unterhalb von 3,5 ng/ml greift § 24c allein: 250 € und ein Punkt, kein Fahrverbot. Ab 3,5 ng/ml gilt § 24a Abs. 1a wie für alle anderen — 500 €, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot. In beiden Fällen ist es ein schwerwiegender Verstoß: Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre (§ 2a StVG). Wer das Seminar versäumt, verliert die Fahrerlaubnis.

Cannabis auf Rezept: § 24a Abs. 4

Das Arzneimittelprivileg greift nur bei der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels. Das BayObLG verlangte am 12. Juni 2026 eine ordnungsgemäße Verschreibung mit eindeutiger Dosierungsanweisung; das OLG Hamm entschied am 28. April 2026 in dieselbe Richtung. Zwei Grenzen bleiben: Das Privileg schützt nicht vor § 316 StGB bei Ausfallerscheinungen und nicht vor dem Fahreignungsverfahren. Frei verkäufliche CBD-Produkte sind kein verschriebenes Arzneimittel — gemessen wird THC im Serum, egal woher es stammt.

E-Scooter ja, Fahrrad nein — mit Haken

Elektrokleinstfahrzeuge sind laut eKFV Kraftfahrzeuge: Auf dem E-Scooter gelten 3,5 ng/ml, Fahrverbot und Punkte vollständig. Fahrrad und Pedelec bis 25 km/h und 250 Watt sind keine Kraftfahrzeuge — § 24a und § 24c greifen dort nicht. Straffrei ist die Fahrt deshalb nicht: § 316 StGB gilt für jedes Fahrzeug, und die Fahrerlaubnisbehörde kann nach § 3 FeV ein Gutachten verlangen und sogar das Radfahren untersagen.
Zahl vs. Zeit

Wann fällt THC unter einen Wert?

Ein Grenzwert markiert die Grenze. Er sagt dir nicht, wann du darunter bist — das hängt davon ab, wie du konsumierst, wie viel, und von deinem Körper. Die Durchschnittswerte unten stammen aus veröffentlichten pharmakokinetischen Studien; sie sind Schätzungen, keine Messungen, und niemals eine Fahrfreigabe.

1

Gelegentlicher Konsum, ein Joint

THC im Plasma erreicht innerhalb von Minuten seinen Höchstwert (Dutzende ng/ml, bis zu rund 100) und fällt dann schnell: typischerweise auf etwa 1–2 ng/ml innerhalb von 3–6 Stunden und deutlich unter 1 ng/ml nach 12 Stunden (wie lange THC im Blut nachweisbar ist). Für Vollblut halbiere diese Werte. Beachte, dass die Beeinträchtigung den Blutwert überdauern kann — mehrere Stunden nach dem Inhalieren ist der untere Rand dessen, womit Studien rechnen, nicht der obere.

2

Täglicher oder starker Konsum

Im Körperfett gespeichertes THC sickert tagelang ins Blut zurück. Tägliche Konsumenten tragen schon vor der nächsten Dosis einen Grundspiegel von etwa 1–3 ng/ml Plasma; nach dem Aufhören halbiert sich dieser Grundspiegel nur alle 3–5 Tage. Die Hälfte der starken Konsumenten lag eine Woche nach Beginn der Abstinenz noch über 1 ng/ml, manche blieben über zwei Wochen über 2 ng/ml.

3

Was das gegenüber der Tabelle bedeutet

Für einen Gelegenheitskonsumenten wird ein Serumgrenzwert wie Deutschlands 3,5 ng/ml typischerweise innerhalb von Stunden wieder unterschritten. Für einen täglichen Konsumenten womöglich tagelang nicht — und in Nulltoleranz-Ländern ist der Grundspiegel allein schon der Verstoß. Speichel und Urin haben wieder ganz eigene Zeitverläufe: Der Speichel-Vortest misst etwas anderes als der Blutwert, und Urin (der inaktive Metabolit) kann wochenlang positiv bleiben. Was den Abbau wirklich beeinflusst — und was nicht.

Wie lange THC nachweisbar bleibt — Bevölkerungsschätzungen nach Konsummuster (dasselbe Modell wie in der Clearhead-App; Spannen, keine Garantien)
MatrixEinmaligGelegentlichTäglichStark / chronisch
Blut — über etwa 1–2 ng/ml Plasma4–12 h6–24 h1–3 Tage2–7 Tage
Speichel — Vortest4–12 h6–24 h12–36 h18–48 h
Urin — THC-COOH, Cut-off 50 ng/ml1–4 Tage3–7 Tage7–15 Tage14–30 Tage

Studien: Alvarez et al. 2021 (populationsbasiertes PK-Modell), Toennes et al. 2008, Karschner et al. 2009, Lowe et al. 2009, Bergamaschi et al. 2013, McCartney et al. 2021. Bevölkerungsdurchschnitte — individuelle Werte streuen stark. Wie wir diese Schätzungen berechnen. Der THC-Abbau-Rechner rechnet dasselbe Modell auf dein Konsummuster um.

Clearhead-App: geschätzter THC-Blutwert gegenüber dem gesetzlichen Grenzwert mit Live-Countdown

Die Tabelle gibt dir die Zahl. Clearhead schätzt die Zeit.

Gib ein, was du genommen hast und wann. Die App wendet dasselbe veröffentlichte pharmakokinetische Modell auf dein Konsummuster, deine Dosis und deinen Körper an und zeigt einen geschätzten Blutwert gegenüber dem gesetzlichen Grenzwert plus Speichel- und Urinfenster — als Live-Countdown. Privat, offline, ohne Konto.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der THC-Grenzwert am Steuer in Deutschland?

3,5 ng/ml THC im Blutserum (§ 24a StVG), in Kraft seit 22. August 2024. Wer diesen Wert erreicht, begeht eine Ordnungswidrigkeit (Regelsatz: 500 €, ein Monat Fahrverbot, zwei Punkte). Bei tatsächlicher Beeinträchtigung kann eine Straftat nach § 316 / § 315c StGB bei jeder Konzentration vorliegen. Kein deutsches Gesetz von 2026 hat diesen Wert geändert.

Welche europäischen Länder haben einen zahlenmäßigen THC-Grenzwert?

Elf Rechtsordnungen: Deutschland 3,5 ng/ml Serum; Tschechien 2 ng/ml Serum; Luxemburg 1 ng/ml Serum; Belgien 1 ng/ml Plasma (10 ng/ml Speichel im Labor, 25 ng/ml Straßengerät); Schweiz 1,5 µg/l Vollblut; Niederlande 3,0 µg/l (1,0 kombiniert) Blut; Irland 1 ng/ml Vollblut; Dänemark 0,001 mg/kg Blut; Norwegen 0,004 / 0,010 / 0,030 µmol/l Vollblut (gestaffelt); das Vereinigte Königreich (England, Wales, Schottland) 2 µg/l Vollblut; Malta 2 µg/l Vollblut seit 10. März 2026.

Welche Länder haben Nulltoleranz für THC am Steuer?

Frankreich, Spanien, Schweden, Finnland, Slowakei, Slowenien, Kroatien, Bulgarien und Zypern — jeder nachgewiesene Konsum oder jedes Vorhandensein ist der Verstoß, ohne Schwelle. Finnland verlangt den Wirkstoff (der inaktive Metabolit THC-COOH allein reicht nicht, KKO:2016:42); Slowenien zählt Blut oder Speichel, aber nicht Urin; Zypern testet Speichel „unabhängig von der Menge“.

Welche Länder haben überhaupt keinen THC-Wert?

Österreich, Polen, Italien, Ungarn, Rumänien, Portugal, Lettland, Litauen, Griechenland und Nordirland. In jedem entscheidet ein Arzt, rechtsmedizinischer Sachverständiger oder Gericht, ob der Fahrer beeinträchtigt war — das Gesetz nennt keine Konzentration. Estland konnte nicht geprüft werden.

Warum lassen sich THC-Grenzwerte zwischen Ländern nicht vergleichen?

Weil das Messmedium verschieden ist: Blutserum oder Plasma liegen bei derselben Probe etwa doppelt so hoch wie Vollblut, sodass 3,5 ng/ml Serum und 1,5 µg/l Vollblut näher beieinander liegen, als es aussieht. Und selbst unter einem Per-se-Grenzwert kann ein gesonderter strafrechtlicher Beeinträchtigungsvorwurf bei jedem Wert greifen — unter dem Wert zu liegen ist nicht dasselbe wie aus dem Schneider zu sein.

Hat Polen einen THC-Grenzwert von 2,5 ng/ml?

Nein. Das polnische Recht nennt keine Konzentration. Die Werte 1 und 2,5 ng/ml sind ein forensischer Konsens von 2012, der über Sachverständigengutachten angewandt wird; das Parlament lehnte eine Kodifizierung 2014 ausdrücklich ab. Ob ein Fall Straftat (Art. 178a) oder Ordnungswidrigkeit (Art. 87) ist, wird im Einzelfall entschieden.

Sind 50 ng/ml der THC-Grenzwert in Portugal?

Nein. Portugal hat keinen THC-Fahrgrenzwert — „Einfluss“ ist ein ärztlicher oder Sachverständigenbefund, vom Obersten Gerichtshof 2024 bestätigt. Die 50 ng/ml sind ein Urin-Screening-Cut-off aus dem Anhang der Portaria (Verordnung), kein Blutwert und kein Fahrgrenzwert.

Was hat sich 2025–2026 geändert?

Frankreich (20. August 2026): neuer Tatbestand für „offensichtlichen“ Drogenkonsum ohne Analyse und Führerschein-Einbehalt bei Verdacht — weiterhin kein Wert. Malta (10. März 2026): ein brandneues Per-se-Regime mit 2 µg/l. Italien (Juli 2026): Der Kassationshof bestätigte, dass bloße Positivität nicht reicht. Rumänien (Januar 2025): keine Nulltoleranz mehr — Nachweis plus Eignung zur Beeinträchtigung. Belgien (Mai 2026): Ketamin ergänzt, THC unverändert. Bulgarien: Ein Schwellenwert von 1 ng/ml ist nur Entwurf — kein Gesetz.

Wie lange nach dem Konsum bleibt THC über diesen Werten?

Bevölkerungsschätzungen aus veröffentlichten Studien: Nach einem einzelnen Joint fällt THC im Plasma typischerweise innerhalb von 3–6 Stunden auf etwa 1–2 ng/ml und nach 12 Stunden deutlich unter 1 ng/ml (für Vollblut halbieren). Tägliche oder starke Konsumenten tragen einen Grundspiegel von etwa 1–3 ng/ml Plasma, der sich nach dem Aufhören nur alle 3–5 Tage halbiert; die Hälfte der starken Konsumenten lag nach einer Woche noch über 1 ng/ml. Das sind Schätzungen, keine Messungen, und niemals eine Fahrfreigabe.

Gilt der THC-Grenzwert auch in der Probezeit oder unter 21 Jahren?

Ja — und zusätzlich ein zweites. § 24a Abs. 1a gilt ohne Altersgrenze, also auch in der zweijährigen Probezeit. Darunter greift § 24c StVG: ein Cannabisverbot ohne Zahl im Gesetz, nach der Gesetzesbegründung ab dem früheren Nachweisgrenzwert von 1,0 ng/ml Serum — 250 €, ein Punkt, kein Fahrverbot. Ab 3,5 ng/ml gelten die normalen 500 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Beides ist ein schwerwiegender Verstoß: Aufbauseminar und zwei Jahre längere Probezeit.

Was kostet ein Verstoß gegen den THC-Grenzwert?

Beim ersten Mal 500 € Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte. Beim zweiten Mal 1.000 € und drei Monate, beim dritten 1.500 €. THC plus Alkohol beginnt bei 1.000 €, dann 1.500 und 2.000 € (gesetzliches Maximum 5.000 €). Bei Vorsatz verdoppelt sich der Regelsatz. Kommen Ausfallerscheinungen oder ein Unfall dazu, wird daraus ein Strafverfahren nach § 316 oder § 315c StGB.

Was gilt für Cannabis auf Rezept?

§ 24a Abs. 4 StVG nimmt die bestimmungsgemäße Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels aus. Das BayObLG verlangte am 12. Juni 2026 eine ordnungsgemäße Verschreibung mit eindeutiger Dosierung. Das Privileg schützt nicht vor § 316 StGB bei Ausfallerscheinungen und nicht vor dem Fahreignungsverfahren der Behörde.

Ab wann ordnet die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU an?

Einen festen THC-Wert dafür gibt es nicht. § 13a FeV nennt wiederholte Verstöße im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss und Anzeichen für Cannabismissbrauch; bei Verdacht auf Abhängigkeit zunächst ein ärztliches Gutachten. Parallel greift § 14 Abs. 2 Nr. 3 FeV bei wiederholten Verstößen nach § 24a überhaupt. Verstöße allein nach § 24c zählen nicht mit. Das Verfahren läuft getrennt vom Bußgeldverfahren.

Zählt THC-COOH auch für den Grenzwert?

Nein. § 24a StVG nennt Tetrahydrocannabinol im Blutserum, also den aktiven Wirkstoff. THC-COOH ist der inaktive Abbaustoff, bleibt sehr viel länger nachweisbar und ist der Wert, den Urintests messen. Die oft zitierten 150 ng/ml THC-COOH stehen in keinem Gesetz — sie sind ein Begutachtungskriterium, kein Grenzwert.

Gilt der Grenzwert auch für E-Scooter und Fahrrad?

E-Scooter sind laut eKFV Kraftfahrzeuge — dort gelten 3,5 ng/ml, Fahrverbot und Punkte vollständig. Fahrrad und Pedelec bis 25 km/h und 250 Watt sind keine Kraftfahrzeuge, § 24a greift nicht. Straffrei ist die Fahrt nicht: § 316 StGB gilt für jedes Fahrzeug bei Fahruntüchtigkeit, und die Behörde kann nach § 3 FeV ein Gutachten verlangen.

Wie läuft eine Kontrolle ab?

Zuerst meist ein Speichel- oder Urin-Vortest — er ist nur ein Hinweis, kein Beweis, und eine Pflicht, sich ihm zu unterziehen, steht in keinem Gesetz. Eine Weigerung kann den Verdacht aber selbst begründen und zur Blutentnahme führen. Beweiskraft hat allein die Blutprobe, die die Polizei bei Verdacht ohne richterliche Anordnung anordnen darf (§ 46 Abs. 4 OWiG, § 81a StPO). Das Labor bestimmt THC im Serum; bis dahin fällt der Wert weiter.

Warum gilt seit 2024 3,5 ng/ml statt der früheren 1,0 ng/ml?

Die Expertengruppe des Verkehrsministeriums setzte 3,5 ng/ml Serum als Basiswert an, bei dem Gelegenheitskonsumenten eine mit 0,2 Promille vergleichbare Beeinträchtigung zeigen können, zog 1 ng/ml für den Zeitverzug bis zur Blutentnahme ab und schlug 1 ng/ml Messunsicherheit auf. Sie räumte zugleich ein, dass sich wissenschaftlich kein Wert festlegen lässt, ab dem sicheres Fahren regelmäßig nicht mehr gewährleistet ist.

Können CBD-Produkte den THC-Grenzwert auslösen?

Gemessen wird THC im Blutserum, nicht die Herkunft. CBD-Produkte können Spuren von THC enthalten, und § 24a StVG fragt nicht, woher es stammt. Das Arzneimittelprivileg gilt nur für verschriebene Arzneimittel, nicht für frei verkäufliche Produkte. Eine „sichere Menge“ CBD nennt kein Gesetz.

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